Wer kann Mitglied werden?
Jeder kann Mitglied
werden, der grundsätzlich den Vereinszweck des BGV unterstützt.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand des BGV zu
beantragen, der darüber entscheidet.
Vergünstigungen
Die Vorstandschaft ist bestrebt, dass die Mitglieder in den
Genuss besonderer Vergünstigungen kommen, so z.B. bei der Werbung
oder durch gemeinsamen Einkauf.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
- durch
Austrittserklärung des Mitglieds, die mit einer Frist von 3
Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich beim
Vorstand des BGV erfolgen muss
- mit dem Tod des
Mitglieds
- bei Ausschluss eines
Mitglieds durch den BGV
- wegen Verstoß gegen die Satzung
- wenn Beiträge nicht fristgerecht bezahlt werden
- wegen Verstoß gegen die Sitten ordentlicher
Geschäftsleute.
Über einen Ausschluss
entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben
gleiche Rechte. Sie verpflichten sich gegenseitig zur
Kollegialität. Die Namen und Adressen der Mitglieder können vom
BGV für werbliche Maßnahmen verwendet werden.
Der BGV vertritt die Belange einzelner Mitglieder nur dann, wenn
diese Vertretung rechtlich zulässig ist und im allgemeinen
Interesse des Vereins liegt.
Die Mitglieder sind verpflichtet, sich satzungsgemäß zu
verhalten und den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des
Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Der Beitrag ist bis spätestens 1. Februar jeden Jahres zur
Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per
Lastschrifteinzugsverfahren.
Zum Mitgliedsbeitrag von 75€ kommt bei erstmaliger
Beitragszahlung ab 2003 eine einmalige Aufnahmegebühr von 75€
hinzu.
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