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Informationen zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Jeder kann Mitglied werden, der grundsätzlich den Vereinszweck des BGV unterstützt. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand des BGV zu beantragen, der darüber entscheidet.

Vergünstigungen

Die Vorstandschaft ist bestrebt, dass die Mitglieder in den Genuss besonderer Vergünstigungen kommen, so z.B. bei der Werbung oder durch gemeinsamen Einkauf.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

  • durch Austrittserklärung des Mitglieds, die mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich beim Vorstand des BGV erfolgen muss
  • mit dem Tod des  Mitglieds
  • bei Ausschluss eines Mitglieds durch den BGV
    - wegen Verstoß gegen die Satzung
    - wenn Beiträge nicht fristgerecht bezahlt werden
    - wegen Verstoß gegen die Sitten ordentlicher Geschäftsleute.

Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie verpflichten sich gegenseitig zur Kollegialität. Die Namen und Adressen der Mitglieder können vom BGV für werbliche Maßnahmen verwendet werden.
Der BGV vertritt die Belange einzelner Mitglieder nur dann, wenn diese Vertretung rechtlich zulässig ist und im allgemeinen Interesse des Vereins liegt. 
Die Mitglieder sind verpflichtet, sich satzungsgemäß zu verhalten und den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist bis spätestens 1. Februar jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrifteinzugsverfahren.
Zum Mitgliedsbeitrag von 75€ kommt bei erstmaliger Beitragszahlung ab 2003 eine einmalige Aufnahmegebühr von 75€ hinzu.

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