Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand mit einer Frist von
3 Monaten, zum Jahresende erklärt werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 75,--, beim
erstmaligen Einzug des Beitrages wird eine Aufnahmegebühr von €
75,-- mit eingezogen.
Ich ermächtige den Schatzmeister des BGV widerruflich, den
Vereinsbeitrag zu Lasten meines o.g. Kontos mittels Lastschrift
einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht
aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts
keine Verpflichtung zur Einlösung.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Regelungen der
Vereinssatzung an.
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